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   LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07   

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https://dejure.org/2007,5364
LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07 (https://dejure.org/2007,5364)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2007 - 17 Sa 64/07 (https://dejure.org/2007,5364)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 17 Sa 64/07 (https://dejure.org/2007,5364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Abmahnung wegen unterdurchschnittlicher Leistungen in den Bereichen Neuanbindung von Vertragspartnern und Erwirtschaftung von Beitragssummen aus Lebensversicherungen; Einordnung einer ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung bei Minderleistung eines Maklerbetreuers im Außendienst - Darlegungs- und Beweislast bei mangelhafter Ausschöpfung der subjektiv gegebenen Leistungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dokumentiertes Leistungsdefizit und Darlegungslast des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    Die Leistungspflicht ist nicht starr nach einem objektiven Maßstab zu bemessen, sondern dynamisch an der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers orientiert (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 667/02, DB 2004, 1506; Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 551/91, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Er schuldet das "Wirken" unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit, nicht das Werk (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 a.a.O.).

    Nach der Entscheidung des BAG (Urteil vom 11.12.2003 a.a.O.) ist es im Kündigungsschutzprozess zunächst Sache des Arbeitgebers, zu den Leistungsmängeln das vorzutragen, was er wissen kann.

    Ob das Rügerecht erst gegeben ist bei einer langfristigen Unterschreitung der Durchschnittsleistung um mehr als ein Drittel (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 a.a.O.), ist zu bezweifeln, brauchte von der Kammer jedoch nicht entschieden zu werden.

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    g) kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an dem Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00, NZA 2002, 965), (vgl. dazu Küttner/Eisemann, Personalbuch 2007, 14. Auflage, 2 Abmahnung Rdnr. 39).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt eine Abmahnung dann gegen das Übermaßverbot, wenn sie dem Arbeitnehmer unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und dem Arbeitgeber weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die seinen Interessen ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindestens zumutbar gewesen wären (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit; Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92, AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    Streitig ist, ob der Arbeitgeber auch dann eine Pflichtverletzung zum Gegenstand einer Abmahnung machen kann, wenn sie geringfügig ist, dem Arbeitnehmer z.B. ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist (so Bertram a.a.O. Teil 3 A Rdnr. 52; a.A. LAG Hamm, Urteil vom 16.04.1992 - 4 Sa 83/92, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 32; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2004 - 5 Sa 1706/02, NZA - RR 2005, 244; ErfK/Müller-Glöge a.a.O. § 626 BGB Rdnr. 54).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt eine Abmahnung dann gegen das Übermaßverbot, wenn sie dem Arbeitnehmer unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und dem Arbeitgeber weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die seinen Interessen ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindestens zumutbar gewesen wären (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit; Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92, AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    Für die Ausübung des Abmahnungsrechtes gibt es keine Ausschlussfristen (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84, BB 1986, 943; zu tariflichen Ausschlussfristen, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94, BB 1995, 622).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    Die Leistungspflicht ist nicht starr nach einem objektiven Maßstab zu bemessen, sondern dynamisch an der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers orientiert (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 667/02, DB 2004, 1506; Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 551/91, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    Der Zeitablauf kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Urteil vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86, DB 1987, 2367).
  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    Der Zeitablauf kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Urteil vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86, DB 1987, 2367).
  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
    In der Praxis wird verbreitet eine Abmahnung nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt, hat sich der Arbeitnehmer bis dahin vertragstreu verhalten (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 14.05.1986 - 2 Sa 320/86, NZA 1987, 26; Feichtinger HwB AR 20 Abmahnung Rdnr. 34; Bertram a.a.O. Teil 3 A Rdnr. 64).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

  • LAG Düsseldorf, 27.02.1991 - 11 Sa 82/91

    Abmahnung: Notwendiger Inhalt einer Abmahnung - Substantiierung

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.1990 - 12 Sa 98/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte - Ungenauigkeit des

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Fürsorgepflicht

  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

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